. Es wird nicht konkret ein atragssteller genannt. 93 I Nr. Art. Antragsberechtigung Die Landesregierung müßte im Falle einer solchen Normenkontrolle auch antragsberechtigt sein. Wichtig ist es hinsichtlich der Klausurlösung, dass Sie früh erkennen, dass in der Zulässigkeitsprüfung keine Probleme stecken. 2 GG, kann das BVerfG auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des Bundestages die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsnormen abstrakt, d.h. oh-ne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit, überprüfen. A. Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle I. Zuständigkeit des BVerfG Die Zuständigkeit für ein Verfahren der abstrakten Normenkontrolle ergibt sich aus den Art.
II. Generell formuliert, könnte der Obersatz wie folgt lauten: „Die abstrakte Normenkontrolle des/der . Abstrakte Normenkontrolle ginge wohl nur über's Hilfsgutachten bzw.
abstrakte Normenkontrolle (F.) abstrakti normų konstitucingumo kontrolė (F.) abstraktes Gefährdungsdelikt (N.) abstraktus nusikaltimas (M.) keliantis pavojų abstraktes Schuldversprechen (N.) abstraktus pasižadėjimas (M.) sumokėti skolą Die verfassungsprozessuale Einkleidung des Ausgangsfalles in die abstrakte Normenkontrolle ist eine normale Anforderung im Bereich des ersten Staatsexamens. wenn man unterstellen würde, ein Drittel der Mitglieder des Bundestages würden den Antrag stellen... Eventuell wär ja auch eine Verfassungsbeschwerde möglich - über grundrechtsgleiche Rechte. 93 Abs. 6, 76 ff. Antragsberechtigt ist gemäß Art. kann ich einfach davon ausgehen dass die berechtigung vorliegt, mangels gegenteiliger angaben im Sachverhalt? 2 GG, §§ 13 Nr. 93 I Nr. Die abstrakte Normenkontrolle hat Aussicht auf Erfolg, falls sie zulässig und be-gründet ist. Die abstrakte Normenkontrolle ist als Verfahrensart in Art.
93 Abs. 1 Nr. wie folgt ein: „Unterstellt, der Antrag des/der . (hier Antragsteller nennen) ... die Begründetheit eines unzulässigen Normenkontrollantrags in einem Hilfsgutachten zu untersuchen, leiten Sie in diesem Falle den Obersatz Ihrer hilfsweisen Begründetheitsprüfung z.B. . und schreibe ich dann HILFSGUTACHTEN drüber? Somit wäre das BVerfG zuständig. Gib' mal mehr Input zum Sachverhalt und vor allem die genaue Fallfrage! 38 Abs. 6 BVerfGG aufgeführt.
1 BVerfGG jede Regierung eines Bundeslandes. BVerfGG. 1 S. 2 GG, obwohl es bereits die Pflicht zur Einführung konkreter Oppositionsfraktionsrechte abgelehnt hat. Abstrakte Normenkontrolle Karte 2 Mit dem Rechtsbehelf der abstrakten Normenkontrolle, vgl. Antragsberechtigung Die Landesregierung des Landes B ist in den Art.
daraus wollte ich dann eine abstrakte normenkontrolle machen u komme an den punkt mit der Antragsberechtigung. Andernfalls würde mir ein Organstreit einfallen, was mir aber auch komisch vorkommt (wer wäre denn dann der Antragsgegner und kann ein bereits erlassenes Gesetz ein Tun/Unterlassen eben dieses Gegners sein? 2 GG, § 76 Abs. 2 GG, § 13 Nr. Dies könnte, wenn man an einer Stelle zum Scheitern der Anträge kommt, dann unter der Überschrift „Hilfsgutachten“ erfolgen, muss es aber nicht. 93 I Nr.
Ich bin grade etwas verunsichert, aber - es geht doch hier um eine abstrakte Normenkontrolle (auch wenn ich dann schon relativ am Anfang mit dem Hilfsgutachten arbeite)? . 1 Nr. Denn auch das Bundesverfassungsgericht prüft im zu Grunde liegenden Fall den Verstoß gegen Art. .
oder liege ich mit der abstarkten normenkontrolle total daneben bei so …